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Waisenrente

Wer hat einen Anspruch auf Waisenrente?

Waisenrente erhalten eheliche oder für ehelich erklärte Kinder, Adoptivkinder, soweit das Mitglied diese vor Vollendung seines 60. Lebensjahres adoptiert hat. Auch nichteheliche Kinder können Waisenrente beziehen, diejenigen eines männlichen Mitglieds jedoch nur, wenn dessen Vaterschaft anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

Haben minderjährige und volljährige Kinder Anspruch auf Waisenrente?

Waisenrente erhalten nach dem Tode des Mitgliedes seine Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Über diesen Zeitpunkt hinaus richtet sich die Gewährung von Waisenrente nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur Berücksichtigung von Kindern nach Vollendung des 18. Lebensjahres. (§ 32 EStG).

 

Haben Kinder, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, noch Anspruch auf Waisenrente?

Ja. Die Einkommenshöhe des Kindes ist dabei nicht von Bedeutung.

 

In welchem Umfang haben Kinder mit Behinderung Anspruch auf Waisenrente?

Behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, haben ebenfalls Anspruch auf Waisenrente. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. In diesem Fall wird die Waisenrente so lange auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt wie die Behinderung vorliegt und deswegen ein selbstständiger Unterhalt nicht möglich ist.

 

Wie errechnet sich die Höhe der Waisenrente?

Die Renten betragen bei Halbwaisen zwölf Prozent, bei Vollwaisen zwanzig Prozent der Altersrente, die das Mitglied bezogen hat oder hätte. Werden mehrere Hinterbliebenenrenten gezahlt, also zum Beispiel eine Witwenrente und Waisenrenten, so darf die Summe aller Renten nicht die Höhe der Altersrente übersteigen, die das verstorbene Mitglied bezogen hat oder hätte. Die einzelnen Leistungen werden in diesem Falle im gleichen Verhältnis gekürzt. Dies wird jedoch nur dann der Fall sein, wenn mindestens sechs Vollwaisen oder vier Halbwaisen neben einer/einem Witwe/r vorhanden sind.

 

Ist eine Antragstellung zum Bezug einer Waisenrente erforderlich?

Für die Zahlung einer Waisenrente ist ein Antrag erforderlich. Eine Frist für die Antragstellung besteht nicht. Allerdings wird Rente rückwirkend längstens für 24 Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt.

 

Wann beginnt die Waisenrente?

Die Rente beginnt mit dem auf den Sterbetag folgenden Kalendermonat.

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