Freiwillige Beiträge
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Antrag auf freiwillige Beiträge für Abgeordnete
Antrag auf freiwillige Beiträge für Mitglieder
Antrag auf frewillige Beiträge aus dem Übergangsgeld
Beitragsentrichtung
Als Mitglied des Versorgungswerks der Landtage können Sie freiwillige Beiträge leisten. Dies rentiert sich insbesondere für Mitglieder, die bereits aus dem Landtag ausgeschieden sind. Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge wird die spätere Rente erhöht.
Die freiwilligen Beiträge müssen seit dem 01.03.2012 mindestens 100 € monatlich betragen. Der Gesamtbeitrag aus Pflicht- und freiwilligen Beiträgen darf nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 KStG den dreißigfachen Monatshöchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. Die für das jeweilige Kalenderjahr danach möglichen freiwilligen Beitragszahlungen können Sie der Beitragsübersicht entnehmen.
Freiwillige Beiträge erhöhen, genau wie Pflichtbeiträge, Ihre spätere Rentenzahlung. Sie werden allerdings zu Ihren Gunsten in den Fällen nicht berücksichtigt, in denen bei Bezug einer Alters- oder Hinterbliebenenversorgung nach altem Recht oder einer Versorgung nach neuem Recht wegen Gesundheitsschadens oder Todes eine Kürzung vorgesehen ist. In diesen Fällen wird nur der geringere, auf Pflichtbeiträgen beruhende Teil der Rente in die Anrechnung einbezogen.
Zahlungsweise
Sie können die Beiträge nur im jeweils laufenden Kalenderjahr bzw. bis zum 10.01. des Folgejahres einzahlen. Dabei ist es gleich, ob Sie diese in monatlichen Raten oder als Einmalzahlung entrichten: Der Zeitpunkt der Einzahlung wirkt sich auf die Höhe der späteren Rente nicht aus, ausgenommen in den Jahren mit Wahlperiodenwechsel. Wenn Sie die Zahlung durch sich selbst oder Dritte vornehmen, ist ein gesonderter Antrag nicht erforderlich. In diesem Fall geben Sie bei Ihrer Überweisung aber bitte im Verwendungszweck Ihren Namen bzw. den Namen der/des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Freiwilliger Beitrag" an.
Bankverbindung des Versorgungswerks
Versorgungswerk der MdL NRW/BB/BW
Helaba Niederlassung Düsseldorf
IBAN: DE09 3005 0000 0004 0124 15
BIC: WELADEDDXXX
Höhe der freiwilligen Beiträge
Die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr gültigen Beiträge entnehmen Sie bitte der Beitragsübersicht.
Einbehaltung von den Abgeordnetenbezügen
Wenn laufend freiwillige Beiträge von Ihren Abgeordnetenbezügen einbehalten werden sollen, benutzen Sie bitte das Antragsformular unter der Rubrik Formulare. Sie können die erforderlichen Daten auch formlos übermitteln.